Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der ersten Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Schatzmeister*in und der/dem 1. Beisitzer*in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.