| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden 1. Vorsitzenden, der/dem 2. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden 2. Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in und der/dem Schriftführer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |