Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem oder zwei Vorsitzenden, einem oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu drei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.