Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der/dem ersten Vorsitzenden und der/dem zweiten Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Vereinsgeschäfte des Vorstands, die einen Betrag von 11.500,00 EUR übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.