Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu 2 Vorsitzenden, bis zu 2 stellvertretenden Vorsitzenden, bis zu 2 Schatzmeistern und bis zu 2 Jugendwarten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch einen der beiden ersten Vorsitzenden oder je zwei der genannten Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.