| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich bei Rechtsgeschäften mit einem Volumen von bis zu 1.500,00 EUR durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Volumen von über 1.500,00 EUR wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |