Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu drei Mitgliedern.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein und hat die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.