| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden und dem Kunstsachverständigen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden allein und im Übrigen durch zwei Vorstandsmitglieder, unter denen sich der zweite Vorsitzende befinden muss, gemeinsam vertreten. |