Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu drei Mitglieder. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ver-
tritt es den Verein allein und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Ist mehr als ein Vorstandsmitglied bestellt, vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam den Verein.