| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Bei Verpflichtungen mit einem Wert bis zu 3.000,00 Euro (inkl. MWSt) kann der Verein durch ein Vorstandsmitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes allein vertreten werden. |