Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Kassenwart vertreten.
Bei Rechtshandlungen, welche den Vereinzu Leistungen von mehr als 250,00 EUR im Einzelfall verpflichten, ist die Vertretungsmacht des Vorsitzenden dahingehend beschränkt, dass er den Verein nur mit Zustimmung des Kassenwarts verpflichten darf.