Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsidenten) und bis zu zwei Stellvertretern.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.