Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens sieben Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 1.000,00 Euro müssen von allen Mitgliedern des Vorstandes gemeinsam vollzogen werden.