| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der 1. Vorsitzende ist ermächtigt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |