Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. Kassenwart, dem 2. Kassenwart und dem Schriftwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Der Vorsitzende und der 1. Kassenwart sind alleinvertretungsberechtigt.