Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einer Person.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch das Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.