Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, der stellvertretenden Vorsitzenden und der Schatzmeisterin.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.