| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei bis fünf Vorstandsmitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften, deren Wert 1500,00 Euro übersteigt, wird der Verein von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. |