| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Bundesvorsitenden, drei stellvertretenden Bundesvorsitzenden und dem Bundesschatzmeister.
Der Verein wird außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der Verein wird gerichtlich durch den Bundesvorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. |