Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden oder den zwei 1. Vorsitzenden (Doppelspitze).
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.