| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten, darunter der 1. Vorsitzenden oder der 2. Vorsitzende. |