| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen der stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung des Vorstandes des Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Schleswig-Flensburg e.V.
Die Gründung von oder die Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen des Privatrechts bedarf der Genehmigung des Landesverbandes. |