Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Spielführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen, sofern es sich um die Vertretung des Vereins gegenüber einer anderen Körperschaft handelt.