Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem szweiten Vorsitzenden, dem dritten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden oder den zweiten Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.