| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.
Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 10.000,00 Euro können nur vorgenommen werden mit Zustimmung des Vergabebeirates oder der Mitgliederversammlung oder, wenn dieses Rechtsgeschäft schon im Haushaltsplan genehmigt ist. |