| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Für Rechtshandlungen mit einem Geschäftswert von mehr als 12.000,00 Euro bedarf es eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. |