Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Beisitzer des Vorstandes. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden einzeln oder durch den Kassenwart gemeinsam mit dem Beisitzer des Vorstandes.