| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Modulleiter und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Kassierer allein vertreten.
Der Schriftführer und der Modulleiter vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeisam mit einem anderen Vorstandsmitglied. |