Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden alleine vertreten. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden.