Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Zusätzlich kann ein Kassenwart zum vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Der erste Vorsitzende darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.