Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden sowie dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt diesen Verein allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften, durch die der Verein Grundstücksverpflichtungen eingeht, die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.