Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert ab 2.500,00 EUR der Zustummung der Mitgliederversammlung bedürfen.