Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Zusätzlich können ein 3. Vorsitzender und ein Schriftführer gewählt werden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 2000 € sind für den Verein nur verbindlich, wenn sie
mit Zustimmung der Mitgliederversammlung abgeschlossen wurden