Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden mit dem Kassenwart gemeinsam vertreten.