Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart/der Kassenwartin und dem Schriftführer/der Schriftführerin. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu einzelnen Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,00 Euro die Zustimmung der Arbeitsgemeinschaft erforderlich ist.