Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird außergerichtlich bis zu einem Wert von 250,00 EUR durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Für darüber hinausgehende Geschäfte wird ein Beschluss des Vorstandes benötigt. Zur gerichtlichen Vertretung ist nur der Vorsitzende berechtigt.