Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.Der Vorstand ist in seiner Vertretungsmacht gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass bei Eingehen von Verbindlichkeiten von mehr als 2000 EURO die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.