| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied oder von den drei übrigen Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstands ist in der Weise beschränkt, dass der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten durch den Verein und die eine Verpflichtung hierzu begründeten Rechtsgeschäfte des Vereins zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Guttempler-Ordens, Distrikt Schleswig-Holstein e.V. bedürfen. |