Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus der 1. Vorsitzenden, der 2. Vorsitzenden, der Kassenwartin und der Schriftführerin.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die 1. und 2. Vorsitzende sind alleinvertretungsberechtigt.