VR 2106 AG Flensburg · aktuell
Strukturierte Informationen
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein Ellingstedt e.V.
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
041
Auswahl instanzbehoerde › … › Code
X1112R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
VR 2106 FL
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Flensburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
4
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl beteiligter › Natuerliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtstraeger › Ref rollennummer
1
Auszug
Abrufuhrzeit
01:26:09
Abrufdatum
2024-12-26
Letzte Eintragung
2022-09-23
Anzahl Eintragungen
4
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2007-01-19
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Vorstand im Sinne von § 26 BGB sind der Vorsitzende, der erste und zweite stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Zur Vertretung sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder befugt, von denen eines der Vorsitzende oder einer der stellvertretenden Vorsitzenden sein muss.
Erwerb, Belastung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, ebenso die Aufnahme von Darlehen, die Übernahme von Bürgschaften und finanzielle Beteiligungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Genehmigung des Kreisvorstandes.
Die Gründung von oder die Beteiligung an Unternehmen oder Einrichtungen des Privatrechts bedarf der Genehmigung des Landesverbandes, - bei der Verwendung des Namens oder Zeichens des Roten Kreuzes auch der Genehmigung des Bundesverbandes. Beabsichtigen derartig genehmigte Rechtsträger, andere Unternehmen oder Einrichtungen zu gründen, zu übernehmen oder sich an solchen zu beteiligen, sind auch hierzu die vorgenannten Genehmigungen erforderlich. Das Gleiche gilt bei der Gründung von Tochterunternehmen oder der Übernahme von Unterbeteiligungen.
Status Rechtstraeger › Code
001