Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder bestellen. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder einen stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.