Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer.
Der Verein wir gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden allein oder beide stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam oder einen stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Schriftführer.