Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der erste und der zweite Vorsitzende sind jeweils einzelvertretungsbefugt.
Über Konten des Vereins können der erste oder der zweite Vorsitzende nur mit einem weiteren Vorstandsmitglied gemeinsam verfügen. Das Gleiche gilt für Eröffnung von Konten.