Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass Rechtsgeschäfte im Wert von mehr als 100.000,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.