Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Verträge, Verpflichtungserklärungen oder vermögensrechtliche und rechtswirksame Erklärungen bedürfen der Zustimmung des Gesamtvorstandes ab einer Wertgrenze von 3000 EURO.