Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten.