| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Schatzmeister und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass die Begründung von Verpflichtungen gleich welcher Art von mehr als 1.000,00 EUR der Zustimmung der Mitgliederversammlung bedürfen. |