Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Personen.
Er ist bei Anwesenheit von zwei Mitgliedern beschlussfähig.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist es einzelvertretungsbefugt.
Sind zwei oder mehr Vorstandsmitglieder bestellt, sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam zur Vertretung befugt.