Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich grundsätzlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedoch bei Einstellungen und Entlassungen wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.