| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vorstandsmitglieder sind berechtigt, den Verein bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten zu vertreten. |